Das Resort und Suite Hotel Orselina und mit ihm die Residenza Lago Maggiore erstrahlen in neuem Glanz
Eeeendlich hält der Frühling Einzug im Tessin. Pünktlich zur Jahreszeitenwende wurde die Residenza Lago Maggiore und mit ihr das Resort und Suite Hotel Orselina einem kompletten „Makeover“ unterzogen und erstrahlt nun in ganz neuem Glanz. Der Blick aus dem Fenster und die Aussicht von der Loggia fallen nun auf einen neuen satt-grünen Rasen. Der Poolbereich wird gesäumt von einem Blumenmeer aus Lilien, Kamelien und Rosen, in der neu konzipierten Gartenanlage lässt es sich herrlich unter den Palmen lustwandeln. Wie wäre es, wenn Sie sich selbst vom gelungenen Remake der Residenza Lago Maggiore und des angrenzenden Resort und Suite Hotels Orselina überzeugen würden? Gerne laden wir Sie ein, ein Abendessen auf der Terrasse des hoteleigenen Restaurants zu geniessen .
Was sich aussen seiner Vollendung zuneigt, findet innen seinen Fortgang. Frei nach dem Philosophen „Jean Paul“ liegt die Stärke im Inneren und nicht nur in äusserlichen Aspekten. Davon kann sich vergewissern, wer den frisch renovierten Wellnessbereich, den neuen Fitnessbereich und die sich im Ausbau befindliche Garage in Augenschein nimmt.
Haben Sie gewusst, dass Locarno soeben von der „BILANZ“ zur lebenswertesten Schweizer Stadt für Personen ab 50 gekürt hat? In punkto Kultur, Angebote im Wellness- und Gesundheits-Sektor und sozialer Aufgeschlossenheit verdient die Stadt und mit ihr die ganze Region Höchstnoten.
Wenn dies alles kein Grund ist, in die Region Locarno-Ascona zu reisen! Wir hoffen, Sie dazu verführen zu können, die Residenza Lago Maggiore zu besuchen und sich eine der fertigen Residenzen zeigen zu lassen. Danach geniessen Sie ein köstliches Essen auf der Restaurantterrasse und stellen sich vor, dass es so für immer sein könnte.
Auch die SonntagsZeitung hat in ihrer Ausgabe vom 30. Mai 2010 über das gelungene Makover des Hotels und der Residenza berichtet. "Ein neuer Stern über dem Lago Maggiore"
Bereits sind 9 Residenzen verkauft. Für Ausländer unterliegt der Erwerb von Zweitwohnsitzen in Schweizer Residence-Anlagen übrigens keiner Bewilligungs- respektive Kontingentierungspflicht.